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Es wurden acht Mitglieder in den neuen Kirchenvorstand gewählt.
Ihre neu gewählten Vorstandsmitglieder stellen sich in alphabetischer Reihenfolge vor.
Pfarrei St. Mariae Geburt 20. November 2018
Am 17. & 18. November 2018 wird in der Pfarrei St. Mariae Geburt ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Es werden insgesamt acht Mitglieder in den neuen Kirchenvorstands gewählt.
Ihre Kandidaten stellen sich hier vor.
Sie haben die Möglichkeit, an folgenden Orten und zu folgenden Zeiten zu wählen:
St. Mariae GeburtLiebe Wählerinnen und Wähler,
mit den nachfolgenden Hinweisen versuchen wir Ihre Fragen zur Wahl zu beantworten.
Der Kirchenvorstand ist neben dem Gemeinderat das Gremium, in dem Laien in unserer Kirche die Möglichkeit haben, ihren demokratischen Einfluss geltend zu machen. Dem Kirchenvorstand obliegt dabei die Finanz- und Vermögensverwaltung der Pfarrei. In seine Zuständigkeit gehören u. a. Personal-, Bau-, und Grundstücksangelegenheiten sowie die Wahrnehmung von Interessen in rechtlicher Angelegenheiten.
In der Wahlordnung ist geregelt, dass Wahlberechtigte, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur in der Gemeinde wählen können, in der sie ihren Wohnsitz haben und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte aus St. Mariae Geburt und aus Heilig Geist können frei unter den Wahllokalen dieser beiden Kirchen auswählen. Gleiches gilt für die Wahlberechtigten aus St. Joseph und St. Theresia für die Wahllokale dieser beiden Kirchen.
Pfarrei St. Mariae Geburt 03. November 2018
Am 17. & 18. November 2018 wird in der Gemeinde St. Joseph ein neuer Gemeinderat gewählt. Es werden insgesamt zwölf Mitglieder in den neuen Gemeinderat gewählt. Ihre Kandidaten stellen sich hier vor.
Sie haben die Möglichkeit, an folgenden Orten und zu folgenden Zeiten zu wählen:
Liebe Wählerinnen und Wähler,
mit den nachfolgenden Informationen wollen wir Ihnen Hinweise geben und versuchen, Ihre Fragen zur Wahl zu beantworten.
In der Satzung für die Gemeinderäte im Bistum Essen heißt es sinngemäß: "Der Gemeinderat dient der Mitwirkung aller Gläubigen am Heilsauftrag der Kirche. Der Gemeinderat ist insbesondere das Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde."
Bei allen Betrachtungen zum Gemeinderat ist zu sehen, dass es sich dabei um den gemeinsamen Gemeinderat für St. Joseph und St. Theresia handelt. Dabei gibt es Bereiche, die gemeinsam geregelt werden (Kirchenmusik, Fronleichnamsprozession, Messordnung usw.) und andere Bereiche, die an beiden Kirchen separat gehandhabt werden (Kolping, Pfadfinder, Caritas, Dritte-Welt-Projekte, Gemeindefeste usw.).
Darum ist es möglich, dass Wahlberechtigte aus St. Theresia in St. Joseph wählen, wie auch umgekehrt!
Wahlberechtigt sind bei der Gemeinderatswahl alle Mitglieder unserer Gemeinde, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Gemeinde St. Joseph 03. November 2018