Am 17. & 18. November 2018 wird in der Gemeinde St. Joseph ein neuer Gemeinderat gewählt. Es werden insgesamt zwölf Mitglieder in den neuen Gemeinderat gewählt. Ihre Kandidaten stellen sich hier vor.
Sie haben die Möglichkeit, an folgenden Orten und zu folgenden Zeiten zu wählen:
Liebe Wählerinnen und Wähler,
mit den nachfolgenden Informationen wollen wir Ihnen Hinweise geben und versuchen, Ihre Fragen zur Wahl zu beantworten.
In der Satzung für die Gemeinderäte im Bistum Essen heißt es sinngemäß: "Der Gemeinderat dient der Mitwirkung aller Gläubigen am Heilsauftrag der Kirche. Der Gemeinderat ist insbesondere das Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde."
Bei allen Betrachtungen zum Gemeinderat ist zu sehen, dass es sich dabei um den gemeinsamen Gemeinderat für St. Joseph und St. Theresia handelt. Dabei gibt es Bereiche, die gemeinsam geregelt werden (Kirchenmusik, Fronleichnamsprozession, Messordnung usw.) und andere Bereiche, die an beiden Kirchen separat gehandhabt werden (Kolping, Pfadfinder, Caritas, Dritte-Welt-Projekte, Gemeindefeste usw.).
Darum ist es möglich, dass Wahlberechtigte aus St. Theresia in St. Joseph wählen, wie auch umgekehrt!
Wahlberechtigt sind bei der Gemeinderatswahl alle Mitglieder unserer Gemeinde, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Gemeinde St. Joseph 03. November 2018