St. Mariae Geburt - Heilig Geist - St. Joseph - St. Theresia

lockdown extended
Entscheidung des Krisenstabs

Lockdown Verlängert


Nachdem die Regierung den harten Lockdown verlängert und noch verschärft hat, hat der Krisenstab beschlossen, dass in unserer Pfarrei St. Mariae Geburt auch weiterhin bis zunächst zum 31.01.2021 alle Präsenzgottesdienste ausfallen müssen. Unsere Kirchen bleiben, unverändert, zum privaten Gebet geöffnet.
Die Pfarrei St. Mariä Himmelfahrt hat diese Maßnahmen ebenso beschlossen. Die Pfarrei St. Barbara wird sich heute im Laufe des Tages entscheiden. Bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen
Michael Janßen
Pfarrer

lockdown extended
Entscheidung des Krisenstabs

Lockdown Verlängert


Nachdem die Regierung den harten Lockdown verlängert und noch verschärft hat, hat der Krisenstab beschlossen, dass in der Pfarrei St. Mariae Geburt bis zunächst zum 14.02.2021 alle Präsenzgottesdienste ausfallen müssen. Unsere Kirchen bleiben, unverändert, täglich zwischen 14:00 & 16:00 Uhr (nur St. Mariae Geburt), sowie an den regulären Gottesdienstzeiten zum privaten Gebet geöffnet.
Unverändert bleibt ebenfalls das mediale Angebot der aufgezeichneten Gottesdienste und Videobotschaften in der Mediathek.

Mit herzlichen Grüßen
Michael Janßen
Pfarrer

Pastor Janen 2017
Postionierung der Pfarreileitung

Kritik zum Erlass aus Rom


Die Austrittswelle bricht nicht ab. Die katholische Kirche in Mülheim muss 387 Austritte in 2020 hinnehmen. 
Ein Verbot aus Rom sorgt für Wirbel.

Die katholische Kirche verliert weiterhin Mitglieder. 387 Mülheimer traten in 2020 insgesamt aus, 111 davon gehörten laut Stadtdekanat der Pfarrei St. Mariae Geburt an, in den anderen beiden Pfarreien waren es demnach zusammen 276 Gemeindemitglieder. Zahlen für 2021 liegen noch nicht überall konkret vor, wegen Corona werden sie verzögert veröffentlicht. In der Pfarrei St. Mariae Geburt weiß man bislang von 16 Personen, die ihrer Kirche in 2021 den Rücken zugekehrt haben.

Kirchenaustritt: Termin beim Mülheimer Amtsgericht erst Ende April


Nicht wenige haben das wohl noch vor. Beim Mülheimer Amtsgericht, wo man den Kirchenaustritt erklären muss, ist die Liste lang. Wer jetzt einen Termin beantragt, bekommt ihn frühestens Ende April. Austrittsgründe gibt es viele. Der Missbrauchsskandal – mit dem aktuellen Wirbel um Kardinal Woelki in Köln – und der folgende Erlass aus Rom spielen dabei wohl eine große Rolle. Die vatikanische Kongregation für Glaubenslehre hatte vor einigen Tagen darin die Segnung homosexueller Paare untersagt. Eine Anweisung, die viele Katholiken an der Basis entsetzt hat.

„Es geht nicht mehr, jetzt muss ich austreten“, sagt beispielsweise Hildegard Schroeter-Spliethoff, die mit und in der Kirche großgeworden ist und lange für kirchliche Institutionen gearbeitet hat. „Ein Punkt kommt zum nächsten. Kindesmissbrauch, Diskriminierung von homosexuellen Menschen, fehlende Gleichberechtigung von Frauen, die Verurteilung von Verhütung und Abtreibung. Wann passiert in dieser Kirche mal etwas Menschenfreundliches?“, fragt sie. Die katholische Kirche sei keine glaubwürdige Institution mehr, sehr schweren Herzens habe sie sich zum Austritt entschlossen, den Kirchensteuerbetrag wolle sie lieber konkret an christliche Hilfsorganisationen spenden.

Katholische Kirche: Wann passiert mal etwas Menschenfreundliches?


Aber auch die meisten Seelsorger gehen mit der Anweisung des Vatikans wohl nicht konform. Hat sie kritisch kommentiert. In einem Schreiben an alle Gemeinden im Bistum erklärt er: „Mich erreichen zahlreiche Rückmeldungen von Gläubigen und Seelsorgern, die über die in diesem Schreiben zum Ausdruck kommende Bewertung der Homosexualität empört sind.“ Die bloße Wiederholung der bisherigen lehramtlichen Meinungen zur Homosexualität werde nicht mehr verstanden und nicht mehr akzeptiert. „Im Gegenteil: Der dramatische Glaubwürdigkeits- und Plausibilitätsverlust der katholischen Sexualmoral selbst unter Gläubigen mit engster Kirchenbindung beschleunigt sich“, sagt Overbeck.

Gläubige und Seelsorger, so der Bischof, lehnten die lehramtliche Position der Glaubenskongregation offen ab – und das dürfe nicht ignoriert werden. Die Lehre der Kirche verlange dringend eine erweiterte Sichtweise auf die menschliche Sexualität. Die verengte Sicht sei auch „ein Teil des Nährbodens schreckliche Missbrauchsgeschichte in unserer Kirche“, so Overbeck, der für lückenlose Aufklärung der Missbrauchsfälle eintritt. Er fordert auch: „Es braucht eine ernsthafte und zutiefst wertschätzende Neubewertung der Homosexualität in unserer Kirche.“

Ruhrbischof Overbeck kritisiert Erlass aus Rom


Brief Bistum Essen März 2021 schattenFür Stadtdechant Michael Janßen ist die Verordnung aus Rom unverständlich und enttäuschend. „Lehramt und Tradition haben einen guten Sinn und Zweck, aber die Kirche muss auch die Zeichen der Zeit berücksichtigen. Erkenntnisse der Wissenschaften zum Beispiel müssen eingebunden werden in die katholische Kirche, die Sexualmoral muss überdacht werden“, meint er. Es habe in Mülheim schon einige Segnungsfeiern für homosexuelle Paare gegeben – als Folge seelsorgerischer Begleitung. Solchen Bitten wolle man auch weiterhin entsprechen.

Pfarrer Christian Böckmann, zuständig für die Pfarreien St. Barbara und St. Mariä Himmelfahrt, weiß aus Gesprächen mit Gemeindemitgliedern, dass das Kopfschütteln über die Verlautbarung aus Rom groß ist, er will mit seinen Pastoralteams noch ausführlich darüber diskutieren. Für ihn selbst ist klar: „Wir schauen auf den Menschen und begleiten jeden Gläubigen in seinem ganz eigenen Leben.“ Eine Segnung habe er noch keinem homosexuellen Paar verwehrt und wolle das auch nicht tun.

Kirchenpolitische Machtfrage – „Das ist betrüblich“


Es gehe in diesem Fall aber nicht nur um diese konkrete Frage: „Hier wird eine kirchenpolitische Auseinandersetzung zwischen fundamentalistischen Kreisen und denen, die die Kirche zeitgemäßer gestalten wollen, auf dem Rücken von Menschen ausgetragen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung schon genug durchgemacht haben. Das ist betrüblich.“ Konservative Kräfte in der katholischen Kirche in Deutschland hätten wohl Zweifel an den Segnungen in Rom angemeldet und den Erlass aus Rom quasi „bestellt“ – als Spitze gegen fortschrittlichere Kirchenvertreter. Der Ton in dem Papier sei eiskalt. Christian Böckmann ist daher froh über die klare und kritische Stellungnahme des Ruhrbischofs zum Inhalt.


Quelle & Copyright:

NRZ, aus der Ausgabe vom 27. Mai 2021
Author: Andrea Müller


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St. Martin

ein ökumenischer Gruß


Unsere Gemeindereferentin Frau Svenja Nöllen & Herr Pfarrer Dietrich Sonnenberger überbringen uns in diesem Jahr einen besonders liebevoll gestalteten ökumenischen Gruß zum St. Martinsfest. Wir hoffen dass wir im nächsten Jahr wieder gemeinsam das Martinsfest auf der Freilichtbühne feinern dürfen.



aus Mt 25, 40

... der König ihnen antworten: Amen, ich sage euch: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.

 

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Sternsingeraktion 2022

Gesund Werden - Gesund Bleiben


Die Sternsinger bringen den Segen zu den Häusern bzw. coronabedingt in den Briefkasten. Ausserdem gibt es in diesem Jahr Segenshaltestellen, an denen ein Segen entgegengenommen werden und auch auch eine Spende abgegeben werden kann. Nähere Infos folgen auf der Hompeage der Pfarrei.

Anmeldelzettel
 liegen ab sofort in den Kirchen Heilig Geist und St. Mariae Geburt aus.

Eine online Anmeldung ist sofort hier möglich!

Anmeldeschluss

war der 27. Dezember 2021
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Die Sternsinger bringen ihren Segen in der Zeit
 vom 02.01.2022 - 09.01.2022








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was uns ausmacht teaser
Stadtdekanat Mülheim an der Ruhr

Referent/In (m/w/d) in Teilzeit gesucht


Die Katholische Kirchengemeinde St. Mariae Geburt ist eine lebendige Pfarrei im Stadtdekanat Mülheim an der Ruhr mit Sitz des Stadtdechanten. Das Dekanat umfasst die Pfarreien St. Barbara, St. Mariae Geburt und St. Mariä Himmelfahrt.

Was Sie erwartet

  • Durchführung eigeninitiativer und teilweise eigenverantwortlicher Kommunikationsaufgaben im kirchlichen und im kommunalen Umfeld
  • Ausbau und Pflege aller relevanten Netzwerke und Kooperationspartner(u.a. regionale Medien, Presse, Radio, Internetauftritt, Social Media)
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten
  • Geschäftsführung des Katholikenrates und der Stadtkonferenz
  • Begleitung der verschiedenen Gremien der Stadtkirche
  • Verantwortungsbewusste, eigeninitiative Unterstützung des Stadtdechanten bei seinen Aufgaben
  • Abwicklung sämtlicher administrativer Arbeiten für den Stadtdechanten
  • Konzeption erforderlich werdender Projekte und Erschließung neuer Kooperationen
  • Begleitung und Unterstützung der Katholischen Ladenkirche

Was wir erwarten

  • Einen relevanten Studiengang im fortgeschrittenen Stadium bzw. einen Fachhochschul-bzw. Bachelor-Studienabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss; mindestens jedoch eine abgeschlossene relevante Berufsausbildung mit erster Berufserfahrung
  • Gute Kenntnisse in gesellschaftlichen, kirchlichen Themen und insbesondere theologischen Themen
  • Starke Teamorientierung und Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten
  • Hohe Motivation sowie ausgeprägte kommunikative, methodische und organisatorische Fähigkeiten
  • Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen und Aufgaben im Dekanat außerhalb der üblichen Dienstzeiten

Was uns ausmacht

  • Eine interessante Aufgabe mit hoher Selbständigkeit
  • Arbeit in einer innovativen kirchlichen Einrichtung und in einem hochmotivierten, partnerschaftlichen Team
  • Eine Vergütung und soziale Leistungen nach der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsverordnung (KAVO)

Weitere Informationen

  • Anstellungsbeginn: 01.02.2022
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Arbeitsaufkommen: Teilzeit bis zu 40% der tariflichen Arbeitszeit (15,6 Std./Woche)


Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an:

Kath. Kirchengemeinde St. Mariae Geburt
Herrn Stadtdechant Michael Janßen
Althofstr. 5
45468 Mülheim an der Ruhr


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Pfarrei St. Mariae Geburt

Unser Neuer Verwaltungsleiter


Bernd Hammling wohnt in Monheim am Rhein, wo er im Jahr 1963 geboren wurde. Er verbrachte dort seine Kinder- und Jugendzeit und lebt nach langen Jahren in Leverkusen und Neuss, seit drei Jahren auch wieder in Monheim. Er ist verheiratet. Seine Frau arbeitet als Krankenschwester in der Psychiatrischen Klinik des Landschaftsverband Rheinland und er hat zwei studierende Kinder im Alter von 18 und 24 J.
Nach dem Abitur folgte eine Ausbildung zum Bankkaufmann in Düsseldorf und anschließend das Studium der Wirtschaftswissenschaften in Duisburg. In dieser Zeit wohnte Herr Hammling bereits für einige Semester in Mülheim an der Ruhr. Nach dem Studium war er annähernd 30 Jahre für insgesamt zwei familiengeführte Unternehmen als kaufmännischer Leiter tätig. Zuletzt übernahm er die organisatorische Leitung des Impfzentrums in Essen im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, bevor er zum 2. November 2021 die neue Herausforderung in der Pfarrei St. Mariae Geburt übernahm.
Zu seinen Hobbies zählt Herr Hammling Tennis, joggen, wandern und sein Mischlingshund Lissy. Des Weiteren ist Herr Hammling ausgebildeter ehrenamtlich Stadtführer der Stadt Monheim am Rhein.
Seinem Vorgänger Herrn Lindmüller, der sich zukünftig ganz auf seine Pfarrei St. Barbara konzentriert, wünscht er in seiner neuen und gleichzeitig alten Tätigkeit viel Glück und Erfolg. Ihm und Frau Kulschewski dankt Herr Hammling für die ausgesprochen nette und herzliche Aufnahme in der Verwaltung sowie für die geduldige Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet.
In enger Absprache mit Herrn Pfarrer Janßen und dem gesamten Kirchenvorstand nimmt Herr Hammling die mannigfaltigen Herausforderungen in einer sehr dynamischen Phase des Pfarrei-Entwicklungsprozesses an und freut sich sehr auf diese neue Tätigkeit. Gleichzeitig bittet und hofft er auch auf die Unterstützung und Mithilfe der gesamten Pfarrei St. Mariae Geburt.


offene Kirche St Engelbert
St. Engelbert

offene Kirche


Kirchengebäude an sich sind ja schon Kunstwerke. So viele verschiedene Baustile, künstlerische Gestaltung der Fenster, der Orgeln, des Innenraumes. Voller Staunen und Ehrfurcht steht man in einem solchen Gotteshaus und betrachtet all diese Schätze.

Auch wenn wir in Mülheim kein Gotteshaus mit goldenen Schätzen haben, so aber einige über 100jährige Kirchen. Sankt Engelbert ist so eine Kirche mit langer Tradition. Was liegt da also näher, Kirche und Kunst zu verbinden? Daher lädt das Team der offenen Kirche zum Besuch der Kirche (es gilt die 3G-Regelung) herzlich ein.

In heimeliger Atmosphäre ist nicht nur eine sehr sehenswerte Krippe zu besichtigen, sondern gleichzeitig auch die Quiltausstellung der Onlinegruppe "Die Fadenfuchteln". Zum Teil zur Themenkrippe passende Werke zeigen das breite Spektrum an Nadelkunst.
  • in Sankt Engelbert
  • an der Engelbertusstr. 47, 45473 Mülheim 
  • am Sam., 08.01.2022 von 13.00 bis 16.00 Uhr &
  • am Son., 09.01.2022 von 17.00 bis 19.30 Uhr

Sie sind herzlich eingeladen!

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Die Liebe hört niemals auf

Segnungsgottesdienst für Paare


Nach dem großen Erfolg des letzten Segnungsgottesdienstes, lädt das Stadtdekanat Mül-heim Paare jeden Alters und Geschlechtes auch in diesem Jahr wieder ein, sich und ihre Partnerschaft segnen zu lassen. Egal ob frisch verliebt oder seit vielen Jahren verheiratet, alle sind eingeladen, am Sonntag, 13.02.2022, um 15 Uhr zu einem Gottesdienst mit Paarsegnung in die Kirche St. Mariä Himmelfahrt in Saarn.

Zukünftig möchte das Stadtdekanat jährlich einen Segnungsgottesdienst rund um den Valentinstag feiern und dafür durch alle Pfarreien und Gemeinden des Dekanates wechseln.

Egal ob lange verheiratet oder frisch verliebt, kommen Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner und lassen Sie sich und Ihre Partnerschaft segnen.
  • Son., 13. Februar 2022
  • um 15.00 Uhr
  • in St. Mariä Himmelfahrt, Klosterstraße 55, 45481 Mülheim-Saarn
Für die Mitfeier gilt die 2-G-Regelung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Staffelübergab MG WebAdmin Team
Neues WebAdmin Team

Staffelübergabe


Ab April 2022 wird die Pflege und die Gestaltung der Internetseite der Pfarrei St. Mariae Geburt zentral durch eine Projektgruppe des Kirchenvorstands übernommen werden.
Seit der letzten Neugestaltung der Internetseite im Jahr 2014, wurde durch die Unterstützung von unzähligen Gruppen und Gemeindemitgliedern die vielseitigen Meinungen, Stimmungen und das Leben in unserer Pfarrei transparent und bunt auf der Pfarreiseite widergespiegelt. In dieser Zeit wurden Wege gefunden, beide Gemeinden und seine vier Kirchen gleichberechtigt abzubilden. Ich bin davon überzeugt, dass das neue Team zur Webadministration ganz neue Impulse setzen wird und die Inhalte noch lebhafter, zielgruppenorientierter, sowie zeitgenössischer gestalten wird.
Es würde mich freuen, wenn die einzelnen Gruppen der Pfarrei, das neue Team mit Inhalten und Anregungen auf seinen neuen Pfaden nach Kräften unterstützen.


Datenschutzerklärung

Zuletzt aktualisiert: 18. Mai 2022

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Verantwortlicher im Sinne des KDG

Kirchengemeinde St. Mariae Geburt
vertreten durch den Kirchenvorstand

Althofstraße 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland

E: st.mariae-geburt.muelheim@bistum-essen.de
T: +49 (0)208 / 3 25 25
F: +49 (0)208 / 3 45 80

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Stefan Hänel
Bistum Essen
Zwölfling 16
45127 Essen
Deutschland
T:+4 (0)201 / 22 04-985
E: datenschutzbeauftragter@bistum-essen.de

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  • Berechtigte Interessen gemäß § 6 Abs. 1 lit. g KDG - Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen überwiegen.

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Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern

Wir wählen unsere Dienstleister, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sorgfältig aus. Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages beauftragen, geschieht dies gemäß § 29 KDG.

Übermittlung in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen oder Unternehmen geschieht, erfolgt dies nur auf Basis der oben für die Weitergabe von Daten dargestellten Rechtsgrundlagen.

Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglicher Erforderlichkeit, verarbeiten oder lassen wir die Daten im Einklang mit §39-41 ff. nur in Drittländern mit einem als angemessen anerkannten Datenschutzniveau oder auf Grundlage besonderer Garantien, wie z.B. einer vertraglichen Verpflichtung durch sogenannte Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, dem Vorliegen von Zertifizierungen oder verbindlichen internen Datenschutzvorschriften, verarbeiten.

Datenübermittlung in die USA / Wegfall des Privacy Shields

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit 16. Juli 2020 aufgrund eines Rechtsstreits einer Privatperson und der irischen Aufsichtsbehörde das sogenannte „Privacy-Shield“, ein Angemessenheitsbeschluss der EU Kommission nach § 40 KDG, mit dem den USA unter bestimmten Umständen ein angemessenes Datenschutz Niveau bestätigt wurde, per unverzüglicher Wirkung nicht mehr gültig ist.

Das Privacy Shield stellt daher keine gültige Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA mehr dar!

Sofern eine Datenübermittlung durch uns in die USA überhaupt stattfindet oder ein Dienstleister mit Sitz in den USA von uns eingesetzt wird, verweisen wir darauf explizit in dieser Datenschutzerklärung (siehe insbesondere die Beschreibung der Technologien auf unserer Website).

Was kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA für Sie als Nutzer bedeuten und welche Risiken bestehen in diesem Zusammenhang?

Risiken für Sie als Nutzer sind jedenfalls die Befugnisse der US-Geheimdienste und die Rechtslage in den USA, die ein angemessenes Datenschutz-Niveau derzeit, nach Ansicht des EuGH, nicht mehr sicherstellen. U.a. handelt es sich dabei um folgende Punkte:

  • Section 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) sieht keine Beschränkungen der Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste und keine Garantien für Nicht-US-Bürger vor.
  • Presidential Policy Directive 28 (PPD-28) gibt Betroffenen keine wirksamen Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen der US-Behörden und sieht keine Schranken für die Sicherstellung verhältnismäßiger Maßnahmen vor.
  • der im Privacy Shield vorgesehene Ombudsmann hat keine genügende Unabhängigkeit von der Exekutive; er kann keine bindenden Anordnungen gegenüber den Geheimdiensten treffen.

Rechtskonforme Übermittlung von Daten in die USA auf Basis der Standardvertragsklauseln?

Die von der Kommission im Jahr 2010 beschlossenen Standardvertragsklauseln (2010/87/EU vom 05.02.2010), § 40 Abs. 1 KDG, sind weiterhin gültig, jedoch muss ein Schutzniveau für die personenbezogenen Daten sichergestellt sein, das dem in der Europäischen Union entspricht. Hier sind also nicht nur die vertraglichen Beziehungen mit unseren Dienstleistern relevant, sondern auch die Zugriffsmöglichkeit auf die Daten durch Behörden in den USA und das dortige Rechtssystem (Gesetzgebung und Rechtssprechung, Verwaltungspraxis von Behörden).

Die Standardvertragsklauseln können Behörden in den USA nicht binden und stellen daher in den Fällen, in denen die Behörden nach dem Recht in den USA befugt sind, in die Rechte der betroffenen Personen einzugreifen ohne zusätzliche Maßnahme durch uns und unserem Dienstleister noch keinen angemessenen Schutz dar.

Rechtskonforme Übermittlung von Daten in die USA auf Basis Ihrer Einwilligung?

Es ist derzeit umstritten ob eine informierte Einwilligung und damit eine willentliche und wissentliche Einschränkung von Teilen Ihres Grundrechts auf Datenschutz überhaupt rechtlich möglich ist.

Welche Maßnahmen ergreifen wir, um eine Datenübermittlung in die USA rechtskonform zu gestalten?

Soweit US-Anbieter die Möglichkeit anbieten, wählen wir die Verarbeitung von Daten auf EU-Servern. Damit sollte technisch sichergestellt sein, dass die Daten innerhalb der Europäischen Union liegen und ein Zugriff durch US Behörden nicht möglich ist.

Des Weiteren prüfen wir sorgfältig europäische Alternativen zu eingesetzten US-Tools. Dies ist jedoch ein Prozess, der nicht von heute auf morgen geht, da es auch um technische und wirtschaftliche Konsequenzen für uns geht. Nur sofern aus technischen und / oder wirtschaftlichen Gründen der Einsatz von europäischen Tools und / oder das sofortige Abschalten der US-Tools für uns unmöglich ist, werden US-Dienstleister derzeit weiterverwendet.

Für die weitere Verwendung von US-Tools treffen wir folgende Maßnahmen:

Soweit möglich, wird vor Einsatz eines US-Tools Ihre Einwilligung abgefragt und sie vorab transparent über die Funktionsweise eines Dienstes informiert. Die Risiken bei Übermittlung von Daten in die USA finden Sie in diesem Punkt.

Mit US Dienstleistern bemühen wir uns Standardvertragsklauseln abzuschließen und zusätzliche Garantien einzufordern. Insbesondere verlangen wir den Einsatz von Technologien die einen Zugriff auf Daten nicht möglich machen z.B. den Einsatz von Verschlüsselungen, die auch von US-Diensten nicht gebrochen werden können oder

Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung der Daten, bei der nur der Dienstleister die Zuordnung vornehmen kann. Gleichzeitig verlangen wir zusätzliche Informationen vom Dienstleister, falls tatsächlich ein Zugriff auf Daten durch Dritte passiert bzw. das Ausschöpfen sämtlicher Rechtsmittel durch den Dienstleister, bis ein Zugriff auf Daten überhaupt gewährt wird.

Schutz von personenbezogenen Daten

Die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir treffen daher gemäß § 26 KDG unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung von Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wird den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware und Software, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gemäß § 27 KDG.

Unser Sicherheitsverständnis überbinden wir auch auf jene von uns in Anspruch genommene Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer

Sofern bei der Erhebung (z.B. im Rahmen einer Einwilligungserklärung) keine ausdrückliche Speicherdauer angegeben wird, sind wir gemäß § 7 Abs. 1 lit. e KDG verpflichtet personenbezogene Daten zu löschen, sobald sich der Zweck für die Verarbeitung erledigt hat. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass gesetzliche Aufbewahrungspflichten einen legitimen Zweck für die Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen.

Daten werden von uns in personenbezogener Form grundsätzlich bis zur Beendigung einer Geschäftsbeziehung oder bis zum Ablauf geltender Garantie-, Gewährleistungs- oder Verjährungsfristen, darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, oder jedenfalls bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem letzten Kontakt mit einem Geschäftspartner gespeichert und aufbewahrt.

Speicherdauer im Speziellen

Im Rahmen der Beschreibung einzelner Technologien auf unserer Website finden sich konkrete Hinweise auf die Speicherdauer von Daten. In unserer Cookie-Tabelle werden Sie über die Speicherdauer einzelner Cookies informiert. Zusätzlich haben Sie auch immer die Möglichkeit bei uns direkt die konkrete Speicherdauer von Daten zu erfragen. Dafür wenden Sie sich bitte an jene in dieser Datenschutzerklärung angeführten Kontaktdaten.

Rechte von Betroffenen

Betroffene Personen haben das Recht:

  • gemäß § 17 KDG , Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß § 18 KDG , unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß § 19 KDG , die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß § 20 KDG die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß § 23 KDG Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß § 22 KDG , Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • gemäß § 23 KDG , sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeitet werden, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
  • gemäß § 8 Abs. 6 KDG Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Unter anderem haben Sie die Möglichkeit Ihre einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung von Cookies auf unserer Website mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, indem Sie unsere Cookie Einstellungen aufrufen.
  • gemäß § 48 KDG sich hinsichtlich der rechtswidrigen Verarbeitung Ihrer Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Kirchengemeinde St. Mariae Geburt ist:

Katholisches Datenschutzzentrum
Brackler Hellweg 144, 44309 Dortmund, Deutschland
Tel.: +49 231 13 89 85 0, info@kdsz.de

Geltendmachung von Betroffenenrechten

Sie selbst entscheiden über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten. Sollten Sie daher eine Ihrer oben genannten Rechte gegenüber uns ausüben wollen, können Sie sich gerne per E-Mail an datenschutzbeauftragter.osterath@datafreshup.de oder per Post, sowie telefonisch an uns wenden.

Bitte unterstützen Sie uns bei der Konkretisierung Ihrer Anfrage durch Beantwortung von Fragen unserer zuständigen Mitarbeiter hinsichtlich der konkreten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Bei berechtigten Zweifeln an Ihrer Identität kann ggf. eine Ausweiskopie von uns verlangt werden.

Für Fragen zum Thema Datenschutz erreichen Sie uns unter datenschutzbeauftragter@bistum-essen.de oder unter den in dieser Datenschutzerklärung angeführten sonstigen Kontaktdaten

Mühlheim an der Ruhr, am 18. Mai 2022

Über Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Webseite mit Hilfe Ihres Browsers auf Ihrem Rechner, Tablet-Computer oder Smartphone abgelegt werden. Diese Dateien richten keinerlei Schaden an und dienen lediglich der Wiedererkennung des Webseiten-Besuchers. Bei Ihrem nächsten Aufruf der Webseite mit demselben Endgerät können die in Cookies gespeicherten Informationen in weiterer Folge entweder an die Webseite („First Party Cookie“) oder an eine andere Webseite, zu der das Cookie gehört („Third Party Cookie“), zurückgesandt werden.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass das Speichern von Cookies generell verhindert wird bzw. Sie jedesmal gefragt werden, ob Sie mit dem Setzen von Cookies einverstanden sind. Einmal gesetzte Cookies können Sie jederzeit wieder löschen. Wie das funktioniert, finden Sie in der Hilfe-Funktion Ihres Browsers. Eine Erklärung für die Browser Firefox, Microsoft Internet Explorer und Google Chrome finden Sie unter diesem Link: http://www.meine-cookies.org/cookies_verwalten/index.html.

Wort des Bischofs 2023 web Seite 01
Wort des Bischofs zum 1. Januar 2023


Das in den Gottesdiensten am 2. Sonntag im Jahreskreis verlesene Wort unseres Bischofs Dr. Franz-Josef Overbeck zum 1. Januar 2023 können Sie mit einem Klick auf das Bild links lesen. Eine verkürzte Fassung des Bischofsworts finden Sie hier.

Bistum Essen

Diözesanwallfahrt der Aussiedler


Am Sonntag nach Pfingsten, dem 12. Juni 2022, findet wie gewohnt die jährliche Bistums-Wallfahrt der Aussiedler nach Kevelaer statt.

Folgender Ablauf ist geplant:
9:30 Uhr: Kreuzweg - anschließend Prozession zu Kapellenplatz
11:45 Uhr: Festhochamt in der Basilika mit Weihbischof Ludger Schepers und Pastor Gregor Myrda
16:00 Uhr: Marienandacht in der Basilika

Für die An- und Abreise hat jeder selbst Sorge zu tragen. Eine Anmeldung zur Wallfahrt ist nicht erforderlich.

Herzliche Einladung!

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Aus dem Stadtdekanat Mülheim

Karnevalsfestmesse 2023


Am Sonntag, 5. Februar 2023, findet um 11.11 Uhr in der Herz Jesu-Kirche (Ulmenalle/Ecke Kirchstraße) die diesjährige Karnevalsfestmesse statt - ein Freudensfest des Glaubens unter Mitwirkung der Mülheimer Prinzenpaare und aller Mülheimer Karnevalsgesellschaften. Zelebrieren wird Pastor Dr. Heinrich Weyers.

Herzliche Einladung!

Mülheim an der Ruhr

Jugendgottesdienste


Der nächste Jugendgottesdienst in Mülheim findet am 15. Mai um 18 Uhr in der Kirche St. Engelbert (Engelbertusstraße 47) statt. Im Anschluss wird gemeinsam gegrillt. Herzliche Einladung!
Bei Fragen ist Daniela Busse unter daniela.busse@bistum-essen.de oder 0176/40497572 erreichbar. Es gelten die aktuellen Corona-Regeln.

Die weiteren Jugendgottesdienste in diesem Jahr finden wie gewohnt an jedem 3. Sonntag im Monat um 18 Uhr (außer in den Ferien) statt am
  • 15. Mai in St. Engelbert
  • 19. Juni in St. Mariae Rosenkranz
  • 21. August in Christ-König
  • 18. September in St. Engelbert
  • 20. November in der Auferstehungskirche Heilig Kreuz
  • 18. Dezember in St. Barbara.
Wir freuen uns auf euch!
Hannah, Judith, Julia, Justin, Svea, Danny

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Bistum Essen

Studie zu sexualisierter Gewalt


Wie konnte und kann es zu sexualisierter Gewalt in den Pfarreien des Bistums Essen kommen – und wie kann diese Gewalt bestmöglich verhindert werden? Diesen Fragen hat sich das Bistum Essen mit der Beauftragung einer sozialwissenschaftlichen Studie gestellt. Die Ergebnisse werden am 14. Februar vorgestellt.

Mit einem breiten Informations- und Hilfsangebot begleitet das Bistum die Veröffentlichung der vom Münchener Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) erstellten Studie. Auf der Internetseite aufarbeitung.bistum-essen.de stehen bereits jetzt grundlegende Informationen zur Studie bereit. Zur Veröffentlichung der Studie am 14. Februar finden Sie dort auch die komplette Studie zum Download sowie ergänzende Informationen zu den Ergebnissen.
 
Weitere Informationen finden Sie auch hier.

Kinderfest flyer 22
Kolpingfamilie Mülheim-Zentral-Heimaterde

Kinder- und Bürgerfest 2022


Das bunteste Fest der Heimaterde meldet sich zurück!
Am 10. und 11. September 2022 laden wir alle Kinder und Erwachsenen auf den Festplatz an der Kleiststraße ein.

Wir haben tolle Attraktionen im Programm und freuen uns insbesondere über eine Festzugteilnahme am Sonntag. Teilnehmen kann jede:r! Wie in den letzten Jahren gilt: Jede Gruppe, die aus mindestens 10 Teilnehmern besteht und passend zu einem erkennbaren Motto kostümiert im Zug mitgeht, erhält ein Startgeld von 30,– EUR.

Ein Highlight des Festwochenendes ist der Open-Air-Familiengottesdienst am Sonntag, 11.9., um 9.45 Uhr auf dem Festplatz mit musikalischer Begleitung durch die "eNGeL St. Theresia".

Für die am Sonntag ab 15 Uhr stattfindende Cafeteria im Theresiensaal bitten wir noch herzlich um Kuchenspenden (Abgabe bitte bis 14 Uhr). Alle Einnahmen aus der Cafeteria werden vollständig an Kolping-Projekte in Brasilien gespendet, wo Anfang dieses Jahres einige Regionen von starken Hochwassern und damit verbundenen Erdrutschen getroffen wurden. Jeder Euro wird dort dringend für den Wiederaufbau gebraucht und fließt in ausgewählte Förderprojekte.

Außerdem freuen wir uns immer über neue Helfer:innen, die uns beim Auf- und Abbau sowie bei der Durchführung unterstützen. Meldet euch telefonisch bei einer:einem der Ansprechpartner:innen oder sprecht uns spontan während des Festes an. Gemeinsam geht vieles leichter!

Alle Programmpunkte findet ihr im Flyer.

Jung und Alt – alle sind bei uns herzlich willkommen.

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Trauernetz Mülheim

Aktionstag Trauer 2023

 
Am Samstag, 22. April 2023, findet auf dem Kirchenhügel Mülheim (Pastor-Barnstein-Platz 1) der 1. Thementag Trauer "Verlust hat viele Gesichter - Abschiede gestalten" statt. Das Programm und die Angebote der Themengruppen entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Flyer.

Herzliche Einladung!

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Zum Tod von Papst emeritus Benedikt XVI.

von Stadtdechant Pfarrer Michael Janßen


Papst em. Benedikt XVI. war der Professor, der Wissenschaftler, der Gelehrte auf dem Stuhl Petri. Er wird als einer der größten Theologen in die Kirchengeschichte eingehen. Als ein Mensch, für den der Dialog von großer Bedeutung war, wurde er von vielen Wissenschaftlern sehr geschätzt. Das Thema „Glaube und Vernunft“, das für ihn ein Herzensanliegen war, wird sein Vermächtnis werden.

Auch für Papst Benedikt, der als Professor Ratzinger beim II. Vatikanischen Ökumenischen Konzil (1962-1965) als Konzilstheologe und Berater von Kardinal Frings aus Köln ein wichtige Rolle gespielt hat, war es klar, dass sich die Kirche weltweit erneut erneuern muss. Im Laufe der Geschichte ist sie eine sich immer wieder erneuernde Kirche gewesen. Dabei war es aus Sicht des emeritierten Papstes von großer Bedeutung, dass die Erneuerungen in Lehre und Praxis kontinuierlich geschehen.   

Der unbeirrbare und unerschütterliche Glaube, das große Wissen und seine menschliche tiefe Bescheidenheit sowie Liebenswürdigkeit haben Ungezählte tief beeindruckt.

Der Papst aus Deutschland hat es ermöglicht, dass auch ein Papst vom Amt zurücktreten kann, wenn die menschlichen Kräfte einfach nicht mehr ausreichen; eine Entscheidung, die weltweit große Beachtung und Wertschätzung gefunden hat.

Die weltweiten Nachrufe mit höchster Anerkennung bezeugen, dass sich ein äußerst beeindruckendes Leben nun vollendet hat. Dabei wird sich Papst Benedikt bewusst gewesen sein, dass er in seinem langen, unermüdlichen priesterlichen und bischöflichen Dienst, in seiner Sorge als Hirte und Lehrer unserer Kirche, auch Fehler gemacht hat. Denn auch er war nur ein Mensch.

Papst em. Benedikt XVI. hat nun das ewige Leben erlangt und wird in der unendlichen Ewigkeit Gottes weiterleben. Er wird sich wohl auch die Worte des Apostels Paulus zu Eigen gemacht haben: „Ich weiß, wem ich geglaubt habe!“

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Pressemitteilung des Bistums Essen

Vorstellung der sozialwissenschaftlichen Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt


Das Bistum Essen präsentiert nach der Vorstellung der sozialwissenschaftlichen Aufarbeitungsstudie zu sexualisierter Gewalt nun die zentralen Ergebnisse Interessierten in den Städten und Kreisen des Bistums. Im März und April wird in zehn Städten des Ruhrgebiets, des märkischen Sauerlandes und des Ennepe-Ruhr-Kreises Mitglieder der Bistumsleitung, wie Generalvikar Klaus Pfeffer, Personalchefin Christiane Gerard, Judith Wolf, Leiterin des Ressorts Kulturentwicklung oder der Leiter des Ressort Kirchenentwicklung, Markus Potthoff, Stellung zu der Studie und den Empfehlungen beziehen und mit den Gästen ins Gespräch kommen. Eine Anmeldung zu den Informationsveranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenen – und Familienbildung (KEFB) organisiert werden, ist nicht nötig. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Termine im ganzen Bistum:

  • Bottrop:
    21. März, 19 Uhr, Kirche Heilig Kreuz, mit Generalvikar Klaus Pfeffer
  • Duisburg:
    22. März, 19 Uhr, Katholisches Stadthaus, mit Generalvikar Klaus Pfeffer
  • Oberhausen
    22. März, 19 Uhr, Katholisches Stadthaus, mit Dr. Judith Wolf, Ressortleitung Kulturentwicklung
  • Essen
    23. März, 19 Uhr, VHS Essen, mit Generalvikar Klaus Pfeffer
  • Hattingen/Schwelm:
    23. März, 19 Uhr, Pfarrsaal St. Marien in Schwelm, mit Markus Potthoff, Ressortleitung Kirchenentwicklung
  • Altena/Lüdenscheid
    26. März, 17 Uhr, Pfarrsaal St. Medardus und Joseph in Lüdenscheid, mit Generalvikar Klaus Pfeffer
  • Gelsenkirchen
    28. März, 19 Uhr, Pfarrheim St. Augustinus, mit Christiane Gerard, Ressortleitung Personal
  • Mülheim an der Ruhr
    31. März, 19 Uhr, Kirche St. Mariäe Geburt, mit Dr. Judith Wolf, Ressortleitung Kulturentwicklung
  • Gladbeck
    3. April, 19 Uhr, Sozialpastorales Zentrum K4, mit Markus Potthoff, Ressortleitung Kirchenentwicklung
  • Bochum
    20. April, 19 Uhr, KEFB Am Bergbaumuseum, mit Christiane Gerard, Ressortleitung Personal

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