Am Wochenende 25./26. September hat der Wahlausschuss seinen Wahlvorschlag für die Pfarrgemeinderatswahl veröffentlicht. Bis zum 17. 10. 2021 besteht die Möglichkeit, beim Wahlausschuss Ergänzungsvorschlägeeinzureichen.
Ein Ergänzungsvorschlag, der nicht mehr Namen enthalten darf, als Mitglieder zu wählen sind, ist dann gültig, wenn er von mindestens zwölf Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen sowie Anschrift unterzeichnet ist und die Erklärung des Vorgeschlagenen enthält, dass er zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit ist. Entsprechende Vordrucke sind im Pfarr- bzw. Gemeindebüro erhältlich, wo bis zum 31. 10. 2021 die Möglichkeit besteht, Briefwahlunterlagen anzufordern.
Wahlberechtigt ist bei der Pfarrgemeinderatswahl, wer Mitglied der katholischen Kirche ist, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wählbar ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Wer den Wunsch hat, in einer anderen Pfarrei oder in einem anderen Wahlbezirk außerhalb seines Wohnsitzes zu wählen, hat bis zum 10. 10. 2021 die Möglichkeit, sich in ein anderes Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Diese Wechselmöglichkeit gibt es nur für die Pfarrgemeinderatswahl. Bei den Kirchenvorstandswahlen ist ein Wechsel nicht möglich! Alle erforderlichen Unterlagen sind in den Pfarr- bzw. Gemeindebüros erhältlich.
Sie können sich die Wahlvorschläge (die Kandidaten) für beide Gemeinden – St. Joseph und St. Mariae Geburt – als PDF hier unten Downloaden. Sie finden dort auch das PDF zur Umtragung in einen anderen Wahlbezirk.